ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GEWERBLICHE KUNDEN
1. Allgemeines
1.1
Für die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Wollfabrik Event GmbH sind nachstehende Bedingungen ausschließlich maßgebend.
1.2
Allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der Wollfabrik Event GmbH schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistung der Wollfabrik Event GmbH gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsschluss/ Vertragsinhalt
2.1
Die Angebote verstehen sich stets freibleibend. Die als „Kostenrahmen“, „Kostenskizze“ oder „Grobkostenkalkulation“ bezeichneten Angebote der Wollfabrik Event GmbH sind unverbindlich.
2.2
Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung Wollfabrik Event GmbH zustande.
2.3
Werden Angebote nach den Angaben des Kunden und den von ihm oder der jeweiligen Projektleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet die für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
2.4
Angestellte Mitarbeiter der Wollfabrik Event GmbH sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Zusagen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Preise
3.1
Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.
3.2
Die Wollfabrik Event GmbH ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
3.3
Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
3.4
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Wollfabrik Event GmbH. Sie ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
3.5
Werden vom Kunden Leistungen angefordert, die über die Auftragsbestätigung hinausgehen, werden diese gesondert berechnet. Die Preise im Bereich Vermietung sind Preise ab Abhollager Schwetzingen des Vermieters.
3.6
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der Wollfabrik Event GmbH sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Wollfabrik Event GmbH in Rechnung gestellt.
4. Mietsachen, Kaution, Mietgebühr, Mietzins
4.1
Gemietete Artikel sind Eigentum der Wollfabrik Event GmbH, Mannheimer Str.35, 68723 Schwetzingen. Eine Kaution in Höhe des Neuwertes der Mietsache wird bei Abschluss des Vertrages in Form von Bargeld oder bankbestätigtem Scheck erhoben. Die Kaution ist bestimmt, um die finanziellen Verpflichtungen des Mieters einschließlich Bruch und Schwund aus dem Vertrag abzudecken. Die Kaution ist kein Vorschuss auf die Miete, sondern dient ausschließlich der Sicherheit für den Vermieter. Die Pflicht zur Mietzinszahlung bleibt durch die Bereitstellung der Kaution unberührt. Die Kaution ist dem Mieter unverzüglich zurückzuzahlen, nachdem der Mieter seinen finanziellen Verpflichtungen vorbehaltlos und vollständig nachgekommen ist. Die Kaution ist unverzinslich.
4.2
Die Mietgebühr wird nach Kalendertagen berechnet. Als erster Tag der Mietzeit gilt der Übergabetag. Als letzter Tag der Mietzeit der Rückgabetag. Übergabetag und Rückgabetag gelten bei Berechnung der Mietgebühr als ganze Kalendertage. Werden die Mietgegenstände nicht termingerecht zurückgegeben, wird für jeden angefangenen Kalendertag nach dem vereinbarten Rückgabetag die Mietgebühr für einen vollen Kalendertag geschuldet. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Vermieter bleibt aufgrund der verspäteten Rückgabe hiervon unberührt.
5. Transport/ Verpackung
5.1
Die (Liefer-) Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Kunden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt die Wollfabrik Event GmbH den Versand nach ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung oder den billigsten und schnellsten Weg.
5.2
Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt der An- und Abtransport der Mietgegenstände durch den Mieter. Bei Selbsttransport durch den Mieter trägt dieser die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung. Eine Anlieferung bzw. Abholung der Mietgegenstände beim Mieter durch den Vermieter ist vom Mieter gesondert zu vergüten. Die Rückgabe der Mietsachen hat zu den üblichen Geschäftszeiten zu erfolgen.
5.3
Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Kunde zu tragen hat, ist die Wollfabrik Event GmbH berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
5.4
Transportschäden sind der Wollfabrik Event GmbH unverzüglich, d.h. innerhalb von 4 Tagen ab Auslieferung der Ware anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Kunden abgetreten.
5.5
Gegenstände des Kunden, die zur Leistungserbringung der Wollfabrik Event GmbH erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von der Wollfabrik Event GmbH genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferung solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort auf Gefahr des Kunden.
5.6
Der von der Wollfabrik Event GmbH unverschuldete Untergang auf dem Transport oder das Abhandenkommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort geht zu Lasten des Kunden.
6. Abnahme/ Gefahrübergang
6.1
Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung der Wollfabrik Event GmbH zu dem von dieser genannten Fertigstellungstermin verpflichtet.
6.2
Die Abnahme erfolgt regelmäßig anlässlich von Generalleistungen bzw. Probeläufen. Dies gilt nicht für Planungsleistungen, die mit deren Zugang beim Kunden als fertig gestellt und abnahmefähig gelten.
6.3
Noch ausstehende Teilleistungen oder Beseitigung von Mängeln werden schnellst-möglich nachgeholt bzw. behoben. Sofern sie die Funktion des Leistungsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.
6.4
Kann die Leistung der Wollfabrik Event GmbH aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, diesen nicht zur Verfügung gestellt werden, geht die Gefahr am Tage des Zuganges der Fertigstellungs-anzeige auf den Kunden über. Die Leistung der Wollfabrik Event GmbH gilt dann als erfüllt.
7. Kündigung/ Rücktritt
7.1
Im Falle der Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund erhält die Wollfabrik Event GmbH die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen werden 40% des dafür vereinbarten Honorars als ersparte Aufwendungen vereinbart; es sei denn, der Kunde weist nach, dass der ersparte Aufwand höher ist.
7.2
Nimmt der Kunde trotz Fertigstellungserklärung die Leistungen der Wollfabrik Event GmbH ohne wichtigen Grund nicht ab oder kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird die Wollfabrik Event GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7.3
Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann die Wollfabrik Event GmbH den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen sowie 30% des Wertes der noch nicht erbrachten Leistungen verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt der Wollfabrik Event GmbH vorbehalten.
7.4
Im Falle eines Rücktritts des Mieters vom Vertrag wird ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 30% des vereinbarten Mietpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben. Das Recht des Mieters, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt hiervon unberührt.
8. Gewährleistung
8.1
der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen der Wollfabrik Event GmbH bei Abnahme zu prüfen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. In jedem Falle müssen Mängelrügen spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende der Wollfabrik Event GmbH zugegangen sein.
8.2
Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen der Wollfabrik Event GmbH, der auch die Ersatzlieferung jederzeit offen steht.
8.3
der Kunde kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind. Ist die Nachbesserung wegen Zeit- Ablaufes (Beendigung der Veranstaltung) ausgeschlossen, stehen dem Kunden nur Minderungsrechte zu.
8.4
Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme/Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder der Wollfabrik Event GmbH die Feststellung der Mängel erschwert.
8.5
Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
9. Haftung
9.1
Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet die Wollfabrik Event GmbH nur, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsmäßig nachgekommen ist.
9.2
Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern der Wollfabrik Event GmbH nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Wollfabrik Event GmbH gegenüber diesem verlangen.
9.3
Soweit nicht anders vereinbart ist, haftet die Wollfabrik Event GmbH nicht für eingebrachte Gegenstände des Kunden, soweit die nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.
9.4
Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, oder einer anderen Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wollfabrik Event GmbH den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht verteilt oder gefährdet wird.
9.5
Die Haftung für vertragsuntypische (Folge-) Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.
9.6
Soweit Schäden durch die Wollfabrik Event GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung auf 10 % des vereinbarten – Honorars, höchstens jedoch auf Euro 25.000 begrenzt.
9.7
Wird der Wollfabrik Event GmbH grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung für Schäden auf die Höhe des Honorars begrenzt.
9.8
Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungsgehilfen der Wollfabrik Event GmbH.
9.9
Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
10. Haftung und Pflichten bei Vermietung
10.1
Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übergabe an ihn auf Vollständigkeit, Beschädigungen und ordnungsgemäßen Zustand zu untersuchen. Reklamationen sind unverzüglich nach dieser Überprüfung an den Vermieter zu richten. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Berechtigte Reklamationen werden vom Vermieter durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl beseitigt.
10.2
Der Vermieter hat das Recht, mehrmals nachzubessern. Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem, gereinigten, sortierten Zustand vollständig zurückzugeben. Der Rückgabeschein stellt für den Kunden nur eine vorläufige Rücknahmeerklärung dar. Der endgültige Bruch und Schwund wird nach Sichtung sowie Überprüfung im Lager der Wollfabrik Event GmbH festgestellt.
10.3
Die Mietgegenstände sind sortiert zurückzugeben. Ist die Sortierung nicht bzw. unzureichend erfolgt, wird die vom Vermieter zur Sortierung aufgewendete Arbeitszeit mit Euro 27,50 zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Arbeitsstunde in Rechnung gestellt. Für nicht gesäuberte oder nicht gereinigte Mietsachen wird zuzüglich zur Mietgebühr eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50% der Mietgebühr für einen Kalendertag berechnet. Die Reinigung von Tischwäsche ist im Mietpreis enthalten.
10.4
Für Fehlmengen, Bruch und Beschädigung, auch an den Transportbehältnissen, hat der Mieter Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises, sowie der Mietkosten bis zur Ersatzbeschaffung durch den Vermieter zu leisten. Das Gleiche gilt für bauliche Veränderungen an den Mietsachen, an Teilen von diesen, soweit sie nicht vom Eigentümer schriftlich genehmigt wurden. Für die dem Vermieter entstehende Zusatzschäden ist ebenfalls Schadenersatz zu leisten. Das Recht des Mieters, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt unbenommen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Untergang, die Beschädigung oder Beschlagnahme durch Dritte der Mietgegenstände unverzüglich anzuzeigen.
10.5
Der Mieter ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, die Mietgegenstände an Dritte weiter- bzw. unterzuvermieten.
11. Schutzrecht
11.1
Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen bei der Wollfabrik Event GmbH bzw. Ihren Mitarbeitern oder von ihr – auch im Namen des Kunden – beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte ( Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, ausschließlich bei der Wollfabrik Event GmbH. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für die konkrete Veranstaltung. Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur die Wollfabrik Event GmbH oder von dieser ausdrücklich entsprechend beauftragte Personen vornehmen.
11.2
Der Kunde ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. der Wollfabrik Event GmbH nur für die nach dem Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt, Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Wollfabrik Event GmbH zulässig. Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von der Wollfabrik Event GmbH oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum der Wollfabrik Event GmbH, auch wenn sie dem Kunden berechnet werden.
11.3
Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die Wollfabrik Event GmbH ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Kunde ist verpflichtet, die Wollfabrik Event GmbH von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.
11.4
Die Wollfabrik Event GmbH ist berechtigt, die Veranstaltung aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen nebst Hintergrund-Informationen über das Projekt zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden.
12. Aufbewahrung von Unterlagen
12.1
Die Wollfabrik Event GmbH bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten auf. Bei zur Verfügungsstellung von Originalvorlagen (Dias, Disketten usw.) verpflichtet sich der Kunde, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Kunden, die nicht binnen eines Monats nach Beendigung des Auftrages zurückverlangt werden, übernimmt die Wollfabrik Event GmbH keine Haftung.
13. Zahlungsbedingungen
13.1
Die Wollfabrik Event GmbH ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
13.2
Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig.
13.3
Darüber hinaus ist die Wollfabrik Event GmbH berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen: -30% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung -30% der vereinbarten Vergütung bei Produktionsbeginn, -30% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag, -10% des Preises bei Erhalt der Endabrechnung.
13.4
Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
13.5
Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist die Wollfabrik Event GmbH berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank).
13.6
Die Wollfabrik Event GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung unter Ziffer 7.3 dieser Bedingungen.
14. Aufrechnung und Abtretung
14.1
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
14.2
Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung der Wollfabrik Event GmbH übertragbar.
15. Datenschutz
15.1
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesen Personen bezogenen Daten, gleich, ob sie von der Wollfabrik Event GmbH selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1
Erfüllung und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Wollfabrik Event GmbH, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
16.2
Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.
17. Schlussbestimmungen
17.1
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nicht richtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.